News 2020-06-22

Halbe Million verschenkt?
Gravierende Mängel des Städtebaulichen Vertrags auf Kosten der Bürger

Eine juristisch fragwürdige Verzichtsklausel im Städtebaulichen Vertrag mit der Heitersheim Schlossgesellschaft Ltd. & Co. KG könnte die Stadt Heitersheim rund eine halbe Million Euro kosten. Dieser programmierte Einnahmeausfall reiht sich in die lange Reihe gravierender Mängel des Vertrags. Da die Klausel jedoch rechtswidrig ist, könnte der gesamte Vertrag nichtig sein.

Die CDU-Fraktion im Gemeinderat hat den Stein ins Rollen gebracht: Laut ihrem Antrag zur Sitzung am 16. Juni ist die Verzichtsklausel in § 10 des Städtebaulichen Vertrags rechtswidrig. Die Stadt ist laut Baugesetzbuch verpflichtet, nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme rund ums Malteserschloss einen Ausgleichsbetrag zu erheben. Aus der vorläufigen Berechnung eines öffentlich bestellten Sachverständigen ergibt sich dafür eine Summe von rund einer halben Million Euro, die der Stadt zustehen.

„Wir haben den Vertrag wegen zahlreicher Mängel von Anfang an kritisiert“, sagt BIM-Vorsitzender Zsolt Pekker. „Jetzt wissen wir: Er ist noch viel schlechter als wir dachten. Die Antworten der Stadt auf die Fragen der CDU sind voller Widersprüche und räumen keines der wesentlichen Bedenken aus.“

Widersprüche und Fehler
Widerspruch Nummer eins: Laut den Ausführungen der Stadt wird gar keine Ausgleichszahlung fällig – in diesem Fall wäre jedoch die Verzichtsklausel überflüssig gewesen. Widerspruch Nummer zwei schließt direkt an: Die Stadt beruft sich auf „öffentliches Interesse“, um den Verzicht zu rechtfertigen – obwohl sie doch angeblich auf gar nichts verzichtet. Außerdem lässt sich nicht nachvollziehen, dass das öffentliche Interesse bemüht wird, um einer Kapitalgesellschaft mit künftig zweistelligem Millionenumsatz einen finanziellen Vorteil zu verschaffen – auf Kosten der Heitersheimer Steuerzahler.

Diese Mängel und Widersprüche hätten dem Rechtsbeistand der Stadt auffallen müssen. „Die Investoren hätten den Vertrag sicher auch ohne die Verzichtsklausel unterschrieben“, glaubt Zsolt Pekker. „Angesichts seiner vielen handwerklichen Mängel stellt sich allerdings die Frage: Hat Dr. Lieber die Nachteile für die Stadt nicht erkannt, oder hat er ihre Interessen nicht wirksam genug vertreten?

Warnungen wurden ignoriert
Die BIM erinnert in diesem Zusammenhang an weitere Mängel des Vertrags:
Für den Fall eines Ankaufs durch die Stadt wurde keine Preisobergrenze vereinbart, wie dies bei städtebaulichen Verträgen sonst üblich ist. Die Eigentümer können Anteile sowie die gesamte Heitersheim Schlossgesellschaft Ltd. & Co. KG beliebig weiterverkaufen. Das vereinbarte Vorkaufsrecht ist damit faktisch unwirksam. Das vorgesehene Wegerecht für die Allgemeinheit ist für die Stadt mit einem Drittel der Kosten für Sanierung, Räum- und Streupflicht sowie Haftpflicht belastet. Das Nutzungsrecht für die Museumsräume ist daran geknüpft, dass die Privatschule städtische Sportanlagen und Hallen nutzen darf. Da die Sportanlagen aber bereits voll ausgelastet sind, könnte das ein teures „Recht“ werden. Bis heute hat die Stadt bereits an die 50.000 Euro an Planungs- und Vorbereitungskosten rund um die geplante Eliteschule aufbringen müssen.

Der Städtebauliche Vertrag wurde vom damals amtierenden Bürgermeisterstellvertreter am 14. Februar 2020 unterzeichnet. Er wurde zuvor auf die Mängel aufmerksam gemacht und gebeten, die Unterzeichnung zu verschieben und dem neuen Bürgermeister die Chance zu einer gründlichen Prüfung zu lassen. „Es ist üblich und vom Gesetz gedeckt, dass ein solcher Vertrag auch nach einem Bürgerentscheid nachgebessert wird“, erklärt Zsolt Pekker. „Diese Chance hat Christoph Zachow leider nicht bekommen. Das könnte für die Beteiligten beträchtliche juristische Konsequenzen einschließlich einer Regressforderung haben.“